Aufstellung des Bebauungsplans "Babensham Süd II"

    Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 24.04.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Babensham Süd II“ gebilligt und beschlossen, dass eine  Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB  durchgeführt wird.

    Der Bebauungsplan (Plan u. Textteil mit Begründung u. Umweltbericht in der Fassung v. 25.04.2024) sind

    in der Zeit vom 21.05.2024 bis 21.06.2024

    in der Geschäftsstelle im Rathaus, Raiffeisenstr. 3, 83547 Babensham während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsichtöffentlich ausgelegt. Die Planunterlagen wurden auch im Internet veröffentlicht und können unter www.babensham.de Rubrik „Bauleitplanung“ oder im zentralen Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ eingesehen werden.

    Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.

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