Aufstellung des Bebauungsplans "Sondergebiet Energiegewinnung"

    Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplans "Sondergebiet Energiegewinnung"

    Aufstellung des  Bebauungsplans "Sondergebiet Energiegewinnung",  Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

    Planersteller ist das von der Gemeinde Babensham beauftragte Architekturbüro Jocher.

    Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.01.2023  den Planentwurf samt Begründung jeweils in der Fassung vom 26.01.2023  gebilligt.

    Nun erfolgt eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

    Stellungnahmen zur Satzungsaufstellung können bis spätestens 06.04.2023 eingereicht werden.

    Richten Sie Ihre Äußerungen bitte an die

    Gemeinde Babensham,

    Raiffeisenstr. 3, 83547 Babensham

    Bauleitplanung(at)babensham.de

     

    Die Planunterlagen können Sie unter der Rubrik "Bürgerservice und Politik" - "Bauleitplanung" - "Bebaunngspläne und Satzungen in Aufstellung" einsehen.

     

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