Aufstellung der Einbeziehungssatzungen Oberbierwang I u. II
Die von Architekten Hans Baumann & Freunde, Falkenberg 24, 85665 Moosach ausgearbeiteten Planunterlagen in der Fassung vom 01.06.2023 mit Begründung wurden vom Gemeinderat mit Beschluss vom 01.06.2023 gebilligt.
Die Einbeziehungssatzungen Oberbierwang I u. II werden im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Stellungnahmen können bis spätestens 06.12.2023 eingereicht werden.
Richten Sie Ihre Äußerungen bitte an die
Gemeinde Babensham
Raiffeisenstr. 3, 83547 Babensham
Bauleitplanung(at)babensham.de