1. Änderung des Bebauungsplans Hochfeld BA 2

    Die vom Planungsbüro Jocher, Schmidzeile 14, 83512 Wasserburg a. Inn  ausgearbeiteten Planunterlagen in der Fassung vom 30.03.2023 mit Begründung wurden vom Gemeinderat mit Beschluss vom 30.03.2023 gebilligt.

    Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert. Es wird keine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

    Stellungnahmen können bis spätestens 16.06.2023 eingereicht werden.

    Richten Sie Ihre Äußerungen bitte an die

    Gemeinde Babensham
    Raiffeisenstr. 3, 83547 Babensham
    Bauleitplanung(at)babensham.de

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