Aufstellung des Bebauungsplans Hochfeld Bauabschnitt 2
Die vom Planungsbüro Jocher, Schmidzeile 14, 83512 Wasserburg a. Inn ausgearbeiteten Planunterlagen in der Fassung vom 25.02.2021 mit Begründung wurden vom Gemeinderat mit Beschluss vom 25.02.2021 gebilligt. Der Bebauungsplan wird
im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB geändert. Es wird keine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Stellungnahmen können bis spätestens 19.04.2021 eingereicht werden.
Richten Sie Ihre Äußerungen bitte an die
Gemeinde Babensham
Raiffeisenstr. 3, 83547 Babensham
Bauleitplanung(at)babensham.de