Aufstellung der Einbeziehungssatzungen Oberbierwang I u. II

    Die von Architekten Hans Baumann & Freunde, Falkenberg 24, 85665 Moosach ausgearbeiteten Planunterlagen in der Fassung vom 01.06.2023 mit Begründung wurden vom Gemeinderat mit Beschluss vom 01.06.2023 gebilligt.

    Die Einbeziehungssatzungen Oberbierwang I u. II werden im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

    Stellungnahmen können bis spätestens 06.12.2023 eingereicht werden.

    Richten Sie Ihre Äußerungen bitte an die

    Gemeinde Babensham
    Raiffeisenstr. 3, 83547 Babensham
    Bauleitplanung(at)babensham.de

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