Die Gebühren für Wasser und Abwasser werden erhöht

    Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.11.2022 die neuen Gebühren (gültig ab 01.01.2023) für das Wasser und Abwasser beschlossen. Die dazugehörigen Bekanntmachungen sowie die Beitrags- und Gebührensatzungen für Wasser und Abwasser können Sie unten unter Downloads herunterladen.

    Beitrags- und Gebührenkalkulation für Wasser:

    Die Gebühren und der Herstellungsbeitrag für die Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Babensham wurden von der vereidigten Sachverständigen Dagmar Suchowski aus Ingolstadt im Rahmen einer Globalberechnung neu kalkuliert. Dabei ergab sich unter Berücksichtigung der bisherigen steuerlichen Abschreibung bei dem Herstellungsbeitrag inkl. Grundstücksanschlüssen im öffentlichen Straßengrund ein Beitragssatz von 1,85 EUR je qm Grundstücksfläche und 6,90 EUR je qm Geschossfläche.

    Somit erhöht sich der Beitragssatz bei der Grundstücksfläche von 1,72 EUR auf 1,85 EUR um 0,13 EUR bzw. 7,56. Der Beitragssatz bei der Geschossfläche erhöht sich von derzeit 6,36 EUR um 0,54 EUR bzw. 8,49 % auf 6,90 EUR.

    Bei der Verbrauchsgebühr ergab sich, unter Berücksichtigung einer Teilauflösung der vorhandenen Rücklagen in Höhe von 140.000 EUR über die nächsten vier Jahre verteilt, ein Preis von 1,28 EUR je Kubikmeter Wasser (= kostendeckende Gebühr inklusive Ergebnisse der Vorjahre). Die bisherige Gebühr lt. Satzung beträgt 0,85 EUR je Kubikmeter, somit gibt es eine Preissteigerung von 0,43 EUR bzw. 50,59 % je Kubikmeter Wasser.Gleichzeitig werden die Grundgebühren von 60 €/90 €/120 € auf 90 €/120 €/150 € p.a. angehoben.

     

    Beitrags- und Gebührenkalkulation für Abwasser:

    Die Gebühren und der Herstellungsbeitrag für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Babensham wurden von der vereidigten Sachverständigen Dagmar Suchowski aus Ingolstadt im Rahmen einer Globalkalkulation neu kalkuliert. Dabei ergab sich unter Berücksichtigung der bisherigen steuerlichen Abschreibung bei dem Herstellungsbeitrag inkl. Grundstücksanschlüssen im öffentlichen Straßengrund ein Beitragssatz von 0,41 EUR je qm Grundstücksfläche und 25,55 EUR je qm Geschossfläche.

    Somit verringert sich der Beitragssatz bei der Grundstücksfläche von 1,35 EUR auf 0,41 EUR um 0,94 EUR bzw. 69,63 %. Der Beitragssatz bei der Geschossfläche verringert sich von derzeit 27,02 EUR um 1,47 EUR bzw. 5,44 % auf 25,55 EUR.

    Die Kalkulation der Einleitungsgebühr ergab einen Betrag von 2,67 € je Kubikmeter Abwasser (= kostendeckende Gebühr inklusive Ergebnisse der Vorjahre). Die bisherige Einleitungsgebühr beträgt 2,53 € je m³, somit gibt es eine Steigerung von 0,14 € bzw. 5,53 %. Gleichzeitig werden die Grundgebühren von 80 €/110 €/150 € auf 110 €/140 €/180 € p.a. angehoben.

     

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