Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

    Das Bundesverfassungsgericht hat die bisher gültigen Bestimmungen zur Einheitsbewertung als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahler ungleich behandelt werden. Bis 2025 müssen daher für alle Grundstücke neue Berechnungsgrundlagen auf den Stichtag 1. Januar 2022 festgestellt werden. Im Jahr 2019 wurde das neue Bundesgesetz beschlossen. Für die Bundesländer wurde zusätzlich eine sogenannte "Länderöffnungsklausel" geschaffen. Jedes Bundesland kann daher für sich die Entscheidung treffen, ob es das Bundesmodell oder ein eigenes Landesmodell umsetzt. Der Bayerische Gesetzgeber hat von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht. Das Bayerische Grundsteuergesetz vom 10. Dezember 2021 wurde am 17. Dezember 2021 veröffentlicht.

    Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter
    www.grundsteuer.bayern.de


    Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar:
    089 – 30 70 00 77

    Die Erklärungen können ab dem 1. Juli 2022 bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt - unter http://www.elster.de abgegeben werden. Sofern Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.

    Sollte eine elektronische Abgabe nicht möglich sein, kann die Erklärung auch auf Papier eingereicht werden.

    Aufgrund hoher Nachfragen, möchten wir Sie darüber informieren, dass die bayerischen Grundsteuervordrucke in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC jetzt auf www.grundsteuer.bayern.de freigeschaltet sind.

    Die Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.

    Die Papiervordrucke werden ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zu Verfügung gestellt.

    Zusätzliche Infos:

    • Kostenloser Online-Zugriff auf ausgewählte Katasterdaten über den BayernAtlas-Grundsteuer ab sofort bis 31. Dezember 2022

    https://www.geodaten.bayern.de/bayernatlas-info/grundsteuer-nutzungsbedingungen/

    • Ausführliche Informationen der Bayerischen Vermessungsverwaltung zu den für die Grundsteuererklärung notwendigen Katasterdaten unter

    www.ldbv.bay-ern.de/produkte/grundsteuer.html

    Die Grundsteuererklärung ist spätestens bis zum 31. Oktober 2022 abzugeben und die "neue“ Grundsteuer ist erstmalig ab 2025 zu zahlen.

     

     

     

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