Aufstellung des Bebauungsplans "Babensham Süd II"

    Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 23.11.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Babensham Süd II“ gebilligt und beschlossen, dass eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt wird.

    Der Bebauungsplan (Plan u. Textteil mit Begründung u. Umweltbericht in der Fassung v. 23.11.2023) sind

    in der Zeit vom 23.01.2024 bis 23.02.2024

    in der Geschäftsstelle im Rathaus, Raiffeisenstr. 3, 83547 Babensham während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsichtöffentlich ausgelegt. Die Planunterlagen können auch über das Internet unter www.babensham.de Rubrik „Bauleitplanung“ oder im zentralen Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ eingesehen werden.

    Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.

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