Aufstellung des Bebauungsplans "Krohenberger Feld I + II", Nachverdichtung Siedlung Bärnham

    Der Gemeinderat billigte in seiner Sitzung am 18.01.2024 den Entwurf des Bebauungsplans Krohenberger Feld I + II (Nachverdichtung der Siedlung in Bärnham).

    Aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB haben sich für die Planung wesentliche Änderungen ergeben, die eine Überarbeitung des Satzungsentwurfs erforderlich machen und eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB begründen.

    Gemäß §4a Abs. 3 BauGB wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt.

    Gegenüber den Unterlagen zum Entwurfsbeschluss hat sich nachstehende Änderung ergeben:

    1.3.1 Wandhöhen

    Die Wandhöhe bemisst sich wegen der Geländeunterschiede ab Oberkante-Erdgeschoss-

    Fertigfußboden bis UK-Dachsparren an der traufseitigen Gebäudeaußenwand hangoberseitig

    und wird wie folgt festgesetzt: max. 5,05 m (statt 4,75 m)

    Weitere Ergänzungen bei den Festsetzungen durch Planzeichen, Text sowie den Hinweisen sind in roter Schrift gekennzeichnet.

    Wir weisen darauf hin, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten/ergänzten Teilen abgegeben werden können. Diese sind im beigefügten Plan u. Textteil rot gekennzeichnet.

     

    Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme bis spätestens 25.04.2024

    an die nachfolgend genannte E-Mail-Adresse:

    Gemeinde Babensham,

    Raiffeisenstr. 3, 83547 Babensham

    Bauleitplanung(at)babensham.de                                

     

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