Aufstellung des Bebauungsplans "Krohenberger Feld I + II", Nachverdichtung Siedlung Bärnham
der Gemeinderat beschloss in einem Grundsatzbeschluss in seiner öffentlichen Sitzung am 24.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „KROHENBERGER FELD I + II“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB. Mit der Entwurfserstellung und Ausarbeitung des Bebauungsplans wurde das Architekturbüro Jocher, Schmidzeile 14, 83512 Wasserburg a. Inn, beauftragt. Ein erster Vorentwurf wurde dem Gemeinderat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 03.08.2023 vorgestellt und von diesem gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplans und die dazugehörige Begründung in der Fassung vom 03.08.2023 werden
in der Zeit vom 15.11.2023 bis 15.12.2023
in der Geschäftsstelle im Rathaus, Raiffeisenstr. 3, 83547 Babensham während der allgemeinen Dienststunden, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Gemeinde Babensham abgegeben werden. Auf Wunsch werden Ziele und Auswirkungen der Planung erörtert.